Reiseversicherung

Flexibler Reise-Krankenschutz ist für ausländische Gäste, die 12-60 Monate in Deutschland unterwegs sind (auch für Gewerbetreibende) und ihren Wohnsitz im Ausland haben.

Erfüllt die Reiseversicherung die gesetzlichen Anforderungen?

Nach § 193 Abs. 3 VVG ist jede Person mit Wohnsitz im Inland verpflichtet, bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen für sich selbst eine 
Krankheitskostenversicherung, die mindestens eine Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung umfasst und bei der die für tariflich vorgesehene Leistungen vereinbarten absoluten und prozentualen Selbstbehalte für ambulante und stationäre Heilbehandlung für jede zu versichernde Person auf eine betragsmäßige Auswirkung von kalenderjährlich 5.000 Euro begrenzt ist, abzuschließen und aufrechtzuerhalten.

Der Gesetzgeber schreibt nicht vor, wie sich ein Tarif nennen soll oder nicht nennen darf.

„Wahrig“- Deutsches Wörterbuch definiert die Reise als längeres Entfernen vom Heimatort.

Im „Duden“- Wörterbuch ist die erste Bedeutung des Wortes Reise als Fahrt zu einem entfernten Ort bezeichnet. 

Nach Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Reise) im fremdenverkehrswirtschaftlichen Sinne umfasst eine Reise die Summe der beiden Phasen „Ortsveränderung“ und Aufenthalt. Eine Reise, die mehr als drei Monate dauert, wird dort als Langzeitreise bezeichnet.

Im § 55 Abs. 1 GewO (Gewerbeordnung) ist der Begriff des Reisegewerbes zu finden ist. Es ist erstaunlich, aber hier geht es nicht um ein Gewerbe, das ein Tourist im Urlaub anmeldet. Vielmehr handelt es sich um die Berufe wie Verkauf, Schaustellung, Straßenmusik o.ä.